Baumuntersuchung
Nur vom Fachmann!
Von einem Baum darf keine Gefahr für Leib und Leben dritter ausgehen. Dies gilt besonders dann, wenn dieser Baum öffentlich zugänglich ist.
Die sogenannte und oft erwähnte „Verkehrssicherungspflicht“ ergibt sich aus § 823 des BGB.
Deshalb ist es notwendig, regelmäßig Baumkontrollen von einer speziell dafür ausgebildeten und zertifizierten Person durchführen zu lassen und die Ergebnisse dieser Untersuchung genau zu dokumentieren.
Ich erfasse und kontrolliere Ihren Baumbestand hinsichtlich Bruch- und Standsicherheit sowie der Verkehrssicherheit. Dabei werden vorhandene Schäden, Schwachstellen und Krankheiten oder Pilzbefall erkannt und bewertet.
Sollte die visuelle Inaugenscheinnahme vom Boden aus nicht zu einer abschließenden Bewertung des Baumes ausreichend sein, ist eine eingehende Untersuchung unerlässlich. Dazu zählen z. B. Bohrwiderstandsmessung, Schalltomographie oder Zugversuch.
Von großer Bedeutung ist auch das Baumumfeld, insbesondere der Zustand des Bodens in dem der Baum wurzelt. Dazu werden bei Bedarf Proben mittels Bohrstock entnommen und auf pH-Wert und Zusammensetzung geprüft. Alle dadurch gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Bewertung mit ein und ergeben so ein aufschlussreiches Bild über den momentanen Zustand des begutachteten Baumes.
Unter Einsatz der Seilklettertechnik (SKT) bleiben mir auch im Kronenbereich keine Schäden verborgen. Zusätzlich lassen sich mit einer Endoskopkamera auch Artenschutz spezifische Belange erkunden und dokumentieren (Bruthöhlen etc.).
Bei allen von mir durchgeführten Untersuchungsmethoden werden die aktuellen FLL - Richtlinien für Baumkontrolle (2010) und Baumuntersuchung (2013) angewandt.
Am Ende jeder Baumuntersuchung wird ein schriftlicher Zustandsbericht (Fachgutachten) mit den entsprechenden verbindlichen Handlungsempfehlungen erstellt und, auf Wunsch auch in mehrfacher Ausfertigung, an Sie übergeben.